Home News 03.09.2010: Aktueller Rechtsanwalt - Tip: Unterhalt (Kindesunterhalt u. Trennungsunterhalt) nur begrenzt abänderbar bei Versäumnisurteilen

03.09.2010: Aktueller Rechtsanwalt - Tip: Unterhalt (Kindesunterhalt u. Trennungsunterhalt) nur begrenzt abänderbar bei Versäumnisurteilen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem aktuellsten Urteil zum Unterhalt vom 12.05.2010 - XII ZR 98/08 - klargestellt, dass Versäumnisurteile wegen Zahlung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt nach Versäumung der Einspruchsfrist nur dann abänderbar sind, wenn sich nach dem Urteil die tatsächlichen Einkommensverhältnisse wesentlich ändern.

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