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Ehrkränkende Mahnung bringt kein Schmerzensgeld

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Das Amtsgericht München (133 C 10070/10) hat festgestellt, dass eine Mahnung, durch die jemand sich in seiner Ehre verletzt fühlt, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld auslöst. Hintergrund war eine Bestellung von Fliesen. Der Käufer bezahlte die Bestellung im Voraus per Überweisung und brachte den Überweisungsbeleg bei Abholung mit. Auf Grund des Überweisungsbelegs erhielt er die Ware [...]