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Tauben auf dem Balkon - Mietminderung?
Das Amtsgericht München hatte sich mit der spannenden Frage zu beschäftigen, ob Tauben auf dem Balkon eines Münchner Mieters oder ein feuchter Keller eine Mietminderung rechtfertigen oder nicht. Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Mietsache im Gebrauchswert gemindert wird oder der Gebrauch ganz unmöglich wird.

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