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Vorverurteilung durch Dienstherrn: 8.000 Euro Schmerzensgeld |
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Das Landgericht Frankfurt hat das Land Hessen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 8.000,– € an einen Polizeibeamten wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht verurteilt, weil die damalige Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Frankfurt im Rahmen eines gegen ihn geführten Disziplinar- und Ermittlungsverfahrens den Kläger im Rahmen einer Dienstbesprechung vorverurteilt hat. Das Gericht sah es nach dem [...] |